Regalinspektionen
Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

 

 

Ist die Regalinspektion Pflicht?
Ja. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, Ausgabe vom 27.06.2002, sind Lagereinrichtungen (Regale) Arbeitsmittel und müssen gemäß § 10 BetrSichV von befähigten Personen regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich auf Ihre Sicherheit kontrolliert werden. 

Wie ist der Ablauf der Regalinspektion?
Die Inspektion erfolgt systematisch auf der Grundlage eines standardisierten Inspektionsprotokolls. Diese Ergebnisse werden im Detail analysiert und protokolliert. Bei Mängelfreiheit oder nach erfolgter Reparatur erhalten Sie eine Prüfplakette als Beleg und Hinweis auf den nächsten Inspektionstermin.

Wird der Betriebsablauf während der Regalinspektion beeinträchtigt?
Nein. Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Die Begehung der Regalgänge wird mit dem zuständigen Personal abgesprochen.

Werden nur bestimmte Regalsysteme geprüft?
Nein. Wir prüfen alle gängigen Regalsysteme - herstellerunabhängig!

   

Durch unser Serviceangebot erhöht sich die Sicherheit in Ihrem Betrieb, Risiken durch beschädigte oder defekte Lagereinrichtungen werden reduziert und teure Reparaturkosten abgewendet!

 zum Anfrageformular "Regalinspektion"

 


Prüfpflichtige Regalsysteme:

  • Palettenregale
  • Fachbodenregale
  • Kragarmregale
  • Mehrgeschossige Regalanlagen
  • Lagerbühnen

 

 

  • Einfahrregale
  • verfahrbare Regale
  • Durchlaufregale
  • Sonderregale 
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          Wir beraten Sie täglich von 6.30 bis 18.00